WIR SIND GROSS GENUG ..

um eine breite Palette von verschiedenen Rechtsgebieten kompetent anbieten zu können.
Wir sind aber auch klein genug, um uns Ihren rechtlichen Problemen individuell und reaktionsschnell widmen zu können. Die gilt vor allem für die Bereiche unserer Kernkompetenzen, die sich auf Grund langjähriger Tätigkeit und Spezialisierung herausgebildet haben:

Nachbarrecht

Regelung von Konflikten an der Grundstücksgrenze

Wer kennt das nicht? Die Äpfel, die über den Zaun fallen, weil der liebe Nachbar die Äste seiner Bäume nicht genügend zurückgeschnitten hat. Später segelt dann tonnenweise Laub in den eigenen Garten. Und nach der“ Winterpause“ sorgen tausende winzig kleiner Blütenblätter erneut für Ärger.

Mit Nachbarn kann man sich praktisch Jahr und Tag herum streiten. Schon Friedrich Schiller prägte in seinem Drama“ Wilhelm Tell“ den Satz: “Es kann der Frömmste nicht in Frieden bleiben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt“

Jeder ist Nachbar. Dabei spielt es keine Rolle, ob er Eigentümer oder Mieter ist. Streitigkeiten können von der Baugenehmigung bis hin zum Auszug reichen. Früher oder später kann jeder einmal Ärger bekommen, weil beispielsweise nebenan ständig lautstarke Feten gefeiert oder geruchsintensive Grillpartys veranstaltet werden oder die Besucher der Nachbarn ständig ihr Auto auf Ihrem Parkplatz abstellen oder deren Kinder in der Waschküche Schiffsuntergang spielen.

Der unliebsame Nachbar wohnt nebenan, man kann sich nicht ohne weiteres aus dem Weg gehen. Ihr Haus können sie nicht einfach versetzen. Der Streit mit Nachbarn kann daher sehr unangenehm sein. Reden Sie miteinander und seien Sie kompromissbereit. Bei einer Auseinandersetzung vor Gericht sind die Chancen oft kaum vorhersehbar. Vieles ist auslegbar und der Ausgang des Konflikts vielfach offen.

Es ist Aufgabe des Nachbarrechts, dafür zu sorgen, dass Sie in dieser Situation zu Ihrem Recht kommen. Leider beschränkt sich das Nachbarrecht jedoch nicht auf wenige, einfache Regeln, die jeder kennen und beachten könnte. Es besteht aus einer schwer überschaubaren Anzahl von Bundes-und Landesgesetzen sowie einer Vielzahl von Gerichtsentscheidungen.

Wir wollen Ihnen helfen, Lösungen in solchen Konfliktsituationen zu finden und - wenn alles andere nicht fruchtet - die Chancen eines Rechtsstreits realistisch einzuschätzen und Sie dann vor Gericht erfolgreich vertreten.

Immobilienrecht

Immobilienrecht und Zwangsversteigerungen

Durch langjährige Erfahrung auf diesen Gebieten sind wir zu Spezialisten für Rechtsfragen rund um die Immobilie und im Zusammenhang mit Zwangsversteigerungen geworden.

Zum Immobilienrecht gehören sämtliche Rechtsverhältnisse, die im Zusammenhang mit dem Erwerb, der Belastung und der Veräußerung von Grundstücken, aber auch deren Verwaltung stehen. Da Immobilien nach wie vor zu den wichtigsten Vermögenswerten gehören, zählt das Immobilienrecht zu den bedeutendsten Rechtsgebieten überhaupt.

Wie sieht es bei Ihnen aus? Wollen Sie eine Immobilie veräußern oder erwerben? Oder suchen Sie einen kompetenten Verwalter für Ihre Immobilie? Wir beraten und vertreten Sie gern.

Wir können Ihre Interessen in folgenden Bereichen des Immobilienrechts mit unserem spezialisierten Fachwissen und unserer langjährigen Erfahrung unterstützen:

- Erwerb und Veräußerung von Immobilie
- Grundbuchangelegenheiten
- Vertragsgestaltung beim Immobilienkauf
- Grundpfandrechte und sonstige Belastungen einer Immobilie
- Verwertung von Immobilien.
- Nach wie vor ist der Erwerb von Immobilien als Vermögensanlage sehr gefragt. Dabei ist es Aufgabe der Rechtsberater, Chancen und Risiken aus rechtlicher Sicht abzuwägen und darauf zu achten, dass bei der Gestaltung von Verträgen die Interessen des Mandanten optimal gewahrt bleiben.

Bedingt durch die Vertretung von institutionellen Gläubigern sowie Erwerbern im Rahmen von Zwangsversteigerungen bestehen umfassende Kenntnisse auf diesem Gebiet, die zu einer weiteren Schwerpunktbildung im Rahmen der Tätigkeit meiner Kanzlei geführt haben. Darunter fällt einerseits die Wahrnehmung von Zwangsversteigerungsterminen für verschiedene Gläubigerbanken. Andererseits das gesamte Betreuungsfeld im Zusammenhang mit Zwangsversteigerungen.

Wir unterstützen Sie, wenn Sie Schuldner einer Forderung sind und die Zwangsversteigerung verhindern wollen.

Sind Sie Gläubiger einer im Grundbuch gesicherten Forderung, wegen der ein Zwangsversteigerungsverfahren eingeleitet werden soll oder anhängig ist, können Sie ebenfalls auf unsere Erfahrung vertrauen.

Schließlich vertreten wir Sie als Bieterinteressent, wenn Sie ein Objekt - Grundstück, Gebäude oder Eigentumswohnung - in der Zwangsversteigerung erwerben oder vor dem Zuschlag kaufen möchten.

Migrations- und Aufenthaltsrecht

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Kanzleitätigkeit liegt im Bereich des Migrations- und Aufenthaltsrechts.

Aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung auf diesem Gebiet können Sie auf unsere Expertise zählen, wenn es um Belange rund um Visaverfahren bis hin zu Verfahren zur Begründung von Asyl, Flüchtlingsschutz, subsidiären Schutz, die Geltendmachung von Abschiebeverboten, Verkürzung von Einreisesperren oder aber die Erteilung, Versagung und Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen geht.

Insoweit beraten und vertreten wir Sie fachkundig während des gesamten Asylverfahrens gegenüber dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sowie ebenfalls im gerichtlichen Verfahren vor dem Verwaltungsgericht im Falle einer Negativbescheidung Ihres Asylantrags. Wir bieten Ihnen darüber hinaus auch Schutz vor Ausweisungen und Abschiebungen.

Auch bei Fragen zum Familiennachzug sowie den Ehegattennachzug stehen wir Ihnen beratend zur Verfügung und vertreten Sie darüber hinaus auch mit Kompetenz und Engagement vor den zuständigen deutschen Auslandsvertretungen im Rahmen des Visumverfahrens.

Darüber hinaus beraten wir Sie in allen Belangen rund um das Aufenthaltsrecht und bieten Ihnen eine kompetente Vertretung Ihrer Interessen vor den zuständigen Ausländerbehörden an.

Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Erlangung der Niederlassungserlaubnis oder der deutschen Staatsangehörigkeit.

Familienrecht

Ob Ehevertrag, Scheidung, Unterhalt oder Sorgerecht – im Familienrecht kommt es auf einen Rechtsanwalt an, der Ihre Interessen mit Einfühlungsvermögen, Fingerspitzengefühl und Verhandlungsgeschick vertritt. Bei einem Anwalt unserer Kanzlei ist Ihre Rechtsfrage in guten Händen. Sie profitieren von Rechtsanwälten, die auch in emotional schwierigen Situationen einen kühlen Kopf bewahren.

Im Rahmen einer Scheidung sind zahlreiche Scheidungsfolgen zu regeln: Zugewinn, Versorgungsausgleich, Rechtsansprüche an Haus und Grundstück, Hausrat, Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt betreffen existenzielle Fragen, so dass es gerade in diesem Bereich von enormer Bedeutung ist, frühzeitig anwaltlichen Rat einzuholen. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet des Familienrechts sind wir in hohem Maße spezialisiert und darauf fokussiert, das beste Ergebnis für Sie zu erzielen.

Selbstverständlich stehen wir auch in Fragen des Kindschaftsrechts, wie Kindesunterhalt, Umgangsrecht, Elterliche Sorge sowie Aufenthaltsbestimmungsrecht, beratend an Ihrer Seite und versuchen, Lösungen zu erzielen, die dem Kindeswohl am besten entsprechen. Gerade dieser Lebensbereich ist sehr konfliktgeladen und unser Ziel ist es, vertrauensvoll an Ihrer Seite zu stehen und Sie bestmöglich in dieser Zeit zu begleiten.

Wir beraten Sie natürlich auch hinsichtlich aller Fragen zu Vaterschaftsanfechtungen oder Vaterschaftsfeststellungen.

Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

Strafverteidigung

Ebenso engagiert und kompetent bieten wir professionelle Strafverteidigung sowohl im Ermittlungs- als auch im Strafverfahren an. Oberstes Ziel ist es eine öffentliche Gerichtsverhandlung zu verhindern und bereits im Ermittlungsverfahren eine Einstellung zu erwirken.

Insoweit begleiten wir unsere Mandanten bereits ab Beginn des Strafprozesses. Schon während des Ermittlungsverfahrens nimmt der beauftragte Rechtsanwalt Kontakt zu Polizei und Staatsanwaltschaft auf, um eine anschließende Verhandlung zugunsten des Mandanten möglichst zu verhindern, mindestens aber zu beeinflussen. Selbstverständlich verteidigen wir Sie auch im Falle eines gerichtlichen Strafprozesses und üben Einfluss auf eine drohende Strafvollstreckung.
Mit einem Höchstmaß an Kompetenz, der Erfahrung aus einer Vielzahl von Fällen und hervorragender persönlicher Betreuung des Mandanten sind wir Ihr starker Partner in allen strafrechtlichen Angelegenheiten.
Sollten Sie demnach Beschuldigter in einem Strafverfahren sein, beispielsweise aufgrund einer Strafanzeige oder einer Maßnahme der Strafverfolgungsbehörde (Durchsuchung oder Festnahme), so raten wir Ihnen dringend an, schnellstmöglich Kontakt mit uns aufzunehmen und noch keine Aussagen gegenüber der Polizei zu tätigen. Wir beantragen für Sie Akteneinsicht, sagen den Vernehmungstermin bei der Polizei ab und stimmen mit Ihnen nach Durchsicht der Ermittlungsakte und Prüfung der Sachlage eine etwaig abzugebende Stellungnahme ab. Je früher Sie sich an uns wenden, desto besser können wir den Prozess in Ihrem Sinne beeinflussen und Sie vor einem unnötig hohen Strafmaß bewahren.